Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
A
1. Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die wir mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen schließen, unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.
3. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller.
5. Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Besteller jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
6. „Ware“ im Sinne dieses Vertrages sind alle vertragsgemäß dem Besteller zu überlassenden Gegenstände einschließlich Muster und Daten, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt wird.
B
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Bestellers sind angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben.
2. An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit herauszuverlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.
3. Der Besteller ist verpflichtet, unser Angebot sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir als solche bezeichnete Annahmen getroffen haben, die wir unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt haben. Treffen derartige Annahmen nicht zu, wird uns der Besteller davon unterrichten, damit wir das Angebot korrigieren können.
4. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
5. Wird im Auftrag des Bestellers ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Besteller zu erstatten.
C
1. Unsere Waren sind ausschließlich für die Nutzung durch Unternehmer bestimmt.
Ausgenommen sind Bestellungen in handelsüblichen Mengen an Privatpersonen.
Auch hier gelten unsere AGB.
Beabsichtigt der Besteller, die von uns erworbene Ware an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer zu liefern, der seinerseits Verbraucher mit derartigen Waren beliefert, hat er uns darauf hinzuweisen.
2. Die in unseren öffentlichen Äußerungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Öffentliche Äußerungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu Eigen gemacht haben.
3. Wir behalten uns bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
4. Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben.
5. Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Bestellers erstellt oder verändert so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Dem Besteller stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Besteller verwendete Daten zurückzuführen sind.
6. Für Schäden, die durch den Hersteller der Daten verursacht werden (z.B. durch CAD´s) wird keine Haftung übernommen.
D
1. Der Kunde ist berechtigt, die gekauften Waren in seinem Sinne zu verkaufen und zu bewerben.
2. Deutliche Preisänderungen im Verkauf (ab + - 20%) sind mit uns abzustimmen.
3. Soweit sich nicht aus den Nutzungsbedingungen gemäß vorstehender Ziffer etwas anderes ergibt, gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
4. Der Besteller erhält eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Erlaubnis zur Nutzung der Waren. Diese Erlaubnis ist nicht übertragbar. Die Erteilung von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Besteller nicht gestattet.
5. Soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist, hat der Kunde nicht die Befugnis, die ihm überlassenes Waren zu verändern oder zu bearbeiten, zu kopieren oder zu vervielfältigen.
6. Der Kunde ist mit der elektronischen Speicherung seiner und der gesendeten Daten einverstanden.
7. Bei schuldhaftem Verstoß des Bestellers gegen die vorstehenden Bestimmungen sind wir unbeschadet anderer Rechte befugt, eine Vertragsstrafe von EUR 20.000,– für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verlangen.
E1. Alle Preise gelten in EURO ab Haus zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer inklusive Originalverpackung.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise, hilfsweise unsere üblichen Preise.
3. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung oder Lieferung oder für den Personaleinsatz (Lohn- und Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser Veränderungen erforderlichen Umfang an den Besteller weiterzugeben.
4. Stellen wir nach Vertragsschluss fest, dass Annahmen nicht zutreffen, die Vertragsbestandteil geworden sind (s. B Ziff. 3), so ist der Besteller verpflichtet, etwaigen Mehraufwand nach den vereinbarten, hilfsweise unseren üblichen Sätzen zu vergüten, wenn wir kein Nachtragsangebot unterbreiten.
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verfügbarkeit für uns. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln gilt erst nach Einlösung in Höhe des eingelösten Betrages abzgl. aller Spesen als Zahlung. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.
3. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.
F
1. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem selben Rechtsverhältnis berechtigt.
2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354 a HGB.
3. Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller nicht unzumutbar sind.
G 1. Alle Lieferungen erfolgen ab Haus. Wir übernehmen keine Gewähr für die billigste Versandart.
2. Unabhängig von der Regelung der Transportkosten geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person oder Anstalt auf den Besteller über, auch wenn wir die Versendung selbst durchführen.
3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung auf Kosten des Bestellers durch eine Transportversicherung abdecken.
H
1. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (s. Ziff. 1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder –obliegenheiten des Bestellers. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
2. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
4. Nimmt der Besteller Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
I
1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so ist der Besteller auch bei sonst fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet, wenn unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer für den Besteller zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware besteht.
2. Im Übrigen gilt § 321 BGB mit der Maßgabe, dass wir auch bei Gefährdung anderer Ansprüche aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis im Sinne von § 273 BGB unsere Leistung verweigern können.
3. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Besteller sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Besteller mit einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.
J
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, sofern er die Voraussetzungen für die Weiterleitung der eingenommenen Beträge an uns geschaffen hat und solange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung über Anspruchsgefährdung (§ 321 BGB) eintreten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen ist der Besteller zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns verpflichtet.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
K
1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach
Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen stehen dem Besteller gegen uns nur zu für
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung,
b) sonstige Schäden durch mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten),
c) Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) fallen.
2. Haftungsbegrenzung der Höhe nach
Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind (einfache Erfüllungsgehilfen) ist auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt.
3. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten
Dieser Buchstabe M (Haftungsbeschränkung) gilt auch für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller zustande, so verzichtet der Besteller bereits jetzt auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach diesem Buchstaben M hinausgehen.
4. Deliktische Ansprüche
Dieser Buchstabe M (Haftungsbeschränkung) gilt auch für deliktische Ansprüche des Kunden.
5. Ansprüche aus übergegangenem Recht
Alle Ansprüche des Bestellers aus übergegangenem Recht sind ausgeschlossen, die über die Haftung nach diesem Buchstaben hinausgehen. Auf ausländisches Recht kann sich der Besteller bei der Geltendmachung übergegangener Ansprüche nur berufen, soweit der Anspruch auch bei Anwendung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich des Buchstaben M begründet ist. Eine weitergehende Haftung aus ausländischem Recht ist ausgeschlossen.
6. Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter
Soweit die Haftung nach diesem Buchstaben M ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die über die Haftung nach diesem Buchstaben M hinausgehen, einschließlich Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten.
L
1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB)
2. Sachmängel bei gebrauchten Sachen. Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben (§ 444 BGB).
3. Nacherfüllung. Wir sind berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz bleibt unberührt. Unsere Pflicht, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, ist in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache; das Recht des Bestellers, Ersatz der Aufwendungen beim Rückgriff zu verlangen (§ 478 Abs. 2 BGB) bleibt hiervon unberührt.
6. Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln, soweit nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen:
a) Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
b) Alle übrigen Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres.
c) Das Gleiche gilt für Ansprüche wegen Rechtsmängeln mit folgender Ausnahme: Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, verjähren innerhalb von 5 Jahren.
M
1. Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und –beseitigung nötigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei Nachbesserung per Datenfernübertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt. Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben.
2. Der Besteller ist verpflichtet, festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.
3. Nimmt uns der Besteller auf Nacherfüllung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.
5. Wird der Besteller wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.
N
Dem Besteller steht ein vertragliches Rückgaberecht grundsätzlich nicht zu. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir ihm ein Rückgaberecht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt haben. Ein Anspruch auf Einräumung eines Rückgaberechts besteht in keinem Fall. Warenrücksendungen ohne vorherige Vereinbarung eines Rückgaberechts werden ausnahmslos abgelehnt. Wird dem Besteller von uns ein Rückgaberecht eingeräumt, so gilt dieses nur für bereits bezahlte Ware. Ausgenommen von jedem Rückgaberecht ist individuell hergestellte, konfigurierte, angepasste, bearbeitete, Aktions-, Ausverkaufs-, als solche bezeichnete auslaufende, ausgelaufene oder sonstige vom aktuellen Serienstandard abweichende Ware. Das Rückgaberecht erlischt spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware und kann wirksam nur ausgeübt werden durch fristgerechte Rücksendung, maßgeblich ist das Eintreffen der Ware bei uns,
1. original verpackt und ungeöffnet, insbesondere unbeschädigtem Neuzustand
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Dieser wird in seinem eigenen Interesse den sichersten Transportweg wählen und für eine ausreichende Versicherung sorgen. Teilrückgaben von Lieferungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.
O1. Werden Leistungen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beim Besteller erbracht, so sorgt dieser auf eigene Kosten für geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung, soweit wir dies nicht übernommen haben.
2. Der Besteller hat auf eigene Kosten durch geeignete organisatorische und räumliche Maßnahmen sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nicht in den Betrieb des Bestellers eingegliedert werden.
3. Gegenüber unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen steht dem Besteller kein Weisungsrecht zu. Das Weisungsrecht des Bestellers im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen kann nur gegenüber einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einer hierfür als vertretungsberechtigt benannten Person ausgeübt werden.
P
1. Ist nach Vertrag oder Gesetz eine Abnahme erforderlich, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
2. Auf unseren Wunsch hin sind für abgrenzbare Leistungsteile, die selbständig genutzt werden können, oder für Leistungsteile, auf denen weitere Leistungen aufbauen, Teilabnahmen durchzuführen, wenn die abzunehmenden Leistungsteile gesondert prüfbar sind. Sind alle Leistungsteile abgenommen, so ist die letzte Teilabnahme zugleich die Endabnahme.
3. Eine Teil- oder Endabnahme gilt spätestens als erklärt, wenn der Besteller nach Ablieferung der Leistung und angemessener Prüfungsfrist nicht innerhalb einer von uns schriftlich gesetzten weiteren Frist die Abnahme unter Angabe von Gründen schriftlich verweigert (Abnahmefiktion).
4. Gehört zur abnahmebedürftigen Leistung auch die Lieferung von Hardware oder Standardsoftware, so sind wir berechtigt, diese unabhängig von einer Abnahme der Leistung im Übrigen dem Besteller zu berechnen.
Q Für die Beachtung von Exportvorschriften ist der Besteller allein verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, Ware an Orte zu versenden, für die Exportbeschränkungen gelten. Der Besteller wird andernfalls nach unserer Wahl die Ware an unserem Versendeort abholen oder eine Ersatzadresse benennen.
R
Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.
S
Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Bestellers bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung.
T Erfüllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide Teile Hagen.
2. Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
3. Die Vertragssprache ist deutsch.
4. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Hagen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber allen anderen Bestellern wird unser Sitz als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
5. Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Stand: März 2020